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Aktuelle Informationen zum Infektionsschutz

Hier finden Sie aktuelle Informationen zur Begleitperson und zum Familienzimmer:

-Frauen, die zur Geburt kommen, dürfen ihren Partner oder eine Bezugsperson aus dem gleichen Haushalt als Begleitung mitbringen. Die Anwesenheit der
Begleitperson ist jedoch erst ab der aktiven Phase der Geburt möglich. Wann diese beginnt, beurteilt die Hebamme. Ein Wechsel dieser Begleitperson
ist während des Aufenthaltes aus hygienischen Gründen nicht möglich.

-Vor dem Betreten des Kreißsaales erhält die Begleitperson durch die Hebamme eine Einweisung der während der Entbindung einzuhaltenden
Hygienemaßnahmen. Sie/ Er erhält ein schriftliches Informationsblatt, sowie eine auszufüllende und zu unterschreibende Gesundheitscheckliste. Die
unterschriebene Checkliste wird in der Patientenakte verwahrt. Dies dient zur Sicherstellung, dass die Begleitperson die ausgehändigten
Informationen gelesen und verstanden hat und dass Sie/ Er keine Krankheitssymptome angibt.

-Die Begleitperson bleibt während der Geburt durchgängig bei der Entbindenden. Ein Aufenthalt in anderen Bereichen (Raucherbereich/
Aufenthaltsbereich o.ä.) ist ausgenommen der Sanitäranlagen im Vorraum des Kreißsaals, nicht erlaubt. Sollte die Begleitperson den Kreißsaal doch
verlassen, so darf Sie/ Er diesen nicht wieder betreten.

-Während der gesamten Entbindung hat die Begleitperson eine Mund-Nasen-Maske zu tragen. Dabei hat sie die von der Hebamme erklärten
Hygienemaßnahmen einzuhalten. Besonderer Wert ist auf die Einhaltung des Abstandes zu allen Personen außer der werdenden Mutter, die Händehygiene
und die Einhaltung der Husten- und Niesetikette zu legen.

-Um die werdende Mutter bestmöglich unterstützen zu können und niemanden aus hygienischer Sicht zu gefährden, sollte die Begleitperson sich während
der Entbindung am Kopfende aufhalten.

-Während des stationären Aufenthaltes sind sogenannte Familienzimmer möglich. Dies bedeutet, dass der Vater des Kindes oder eine gewünschte Person
aus dem gleichen Haushalt mit im Zimmer der Mutter und des Säuglings untergebracht werden kann. Ein Wechsel dieser Begleitperson ist während des
Aufenthaltes nicht möglich.

-Während des stationären Aufenthaltes ist es der Begleitperson nicht gestattet, die Station zu verlassen. Die Begleitperson muss stets symptomfrei s
ein und unterschreibt dies vor Betreten des Kreißsaals und vor stationärer Aufnahme auf einer ausgehändigten Gesundheitscheckliste. Sollte sich
während des stationären Aufenthaltes etwas an dem Gesundheitszustand ändern, ist dies unverzüglich dem Pflegepersonal mitzuteilen.

-Auch auf Station sind die vorgegebenen Hygienemaßnahmen strikt einzuhalten.

Alles Gute und bleiben Sie gesund!

Ihre Hebammengemeinschaft Dillenburg

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